Allgemeine Geschäftsbedingungen der cybite GmbH & Co. KG
Stand: 25.06.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen der cybite GmbH & Co. KG, Lange Wende 5, 59494 Soest, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8500, vertreten durch Marcus Grewing und Stefan Grewing, nachfolgend "cybite", gegenüber ihren Kunden.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn cybite ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn cybite in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass cybite in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss, sofern sie wirksam einbezogen wurden.
2. Anbieterangaben
- Vertragspartner ist:
cybite GmbH & Co. KG
Lange Wende 5
59494 Soest
Deutschland
E-Mail: info@cybite.de
Telefon: 02921 321010
USt-IdNr.: DE327222762
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Registernummer: HRA 8500
- Soweit in Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Produktunterlagen oder sonstigen Dokumenten die Bezeichnung "cybite" verwendet wird, ist hiermit die cybite GmbH & Co. KG gemeint.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsarten
- cybite erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Verkauf, Bereitstellung oder Vermittlung von Software und Softwarelizenzen
- Reselling und Betreuung von Cloud-Diensten
- Managed Services
- Hosting-nahe Leistungen
- Microsoft-365-bezogene Leistungen
- Backup-, Monitoring- und Sicherheitsleistungen
- IT-Support
- Projektleistungen, Migrationen, Installationen und Einrichtungen
- Beratungs- und sonstige IT-Dienstleistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag, Auftrag, der Leistungsbeschreibung und - soweit einschlägig - den ergänzenden IT-Servicebedingungen oder produktbezogenen Sonderbedingungen von cybite.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet cybite keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, kein bestimmtes betriebswirtschaftliches Ergebnis und keine allgemeine Eignung einer Leistung für einen bestimmten vom Auftraggeber vorausgesetzten Zweck, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Inhalt, Umfang und Grenzen von Support-, Managed-Service-, Cloud-, Projekt- und sonstigen IT-Leistungen richten sich ergänzend nach den IT-Servicebedingungen von cybite, soweit diese für die jeweilige Leistung einschlägig sind.
4. Vertragsunterlagen und Rangfolge
- Für das Vertragsverhältnis gilt folgende Rangfolge:
- individuelles Angebot, Einzelvertrag oder Auftragsbestätigung
- gesondert vereinbarte Leistungsbeschreibung oder produktbezogene Sonderbedingungen
- IT-Servicebedingungen von cybite, soweit einschlägig
- diese AGB
- ergänzend die Hersteller-, Lizenz-, Nutzungs- und Produktbedingungen des jeweiligen Drittanbieters für das betreffende Produkt oder die betreffende Leistung
- Die Hersteller-, Lizenz-, Nutzungs- und Produktbedingungen Dritter gelten nur ergänzend und produktbezogen, soweit deren Einbeziehung für die Nutzung, Bereitstellung, Lizenzierung oder Administration des jeweiligen Drittprodukts erforderlich oder branchenüblich ist.
- Bei Widersprüchen gehen die höherrangigen Vertragsunterlagen nach dieser Rangfolge vor. Zwingende Vorgaben des jeweiligen Herstellers oder Drittanbieters, insbesondere zu Lizenzmodell, Nutzungsumfang, Laufzeiten, technischen Voraussetzungen, Compliance-Anforderungen oder Plattformvorgaben, bleiben unberührt, soweit sie von cybite nicht wirksam abbedungen werden können.
- Soweit Leistungen aus dem Bereich IT-Support, Projekt, Managed Services oder Cloud betroffen sind, gehen die IT-Servicebedingungen diesen AGB vor.
5. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von cybite sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und anschließende Auftragsbestätigung durch cybite, durch ausdrücklichen Vertragsschluss oder durch Leistungsbeginn aufgrund einer Beauftragung zustande.
- cybite ist berechtigt, eine Beauftragung auch durch tatsächliche Leistungserbringung, Bereitstellung, Lieferung, Lizenzaktivierung oder Rechnungsstellung anzunehmen, sofern sich aus den Umständen ergibt, dass cybite den Auftrag durchführen will.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Konzepten, Kalkulationen, Angeboten, technischen Unterlagen, Dokumentationen, Präsentationen und sonstigen Unterlagen behält sich cybite sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von cybite weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb des vertraglich vorausgesetzten Zwecks verwendet werden.
6. Preise und Vergütung
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Dienstleistungen, Supportleistungen, Projektleistungen, Migrationsleistungen, Einrichtungsleistungen, Analyseleistungen und vergleichbare Tätigkeiten nach Aufwand auf Grundlage der bei cybite zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise oder Preislisten.
- Wiederkehrende Leistungen, nutzungsabhängige Leistungen, Cloud-Leistungen sowie pro Nutzer, Gerät, Lizenz oder sonstiger Einheit abgerechnete Leistungen werden gemäß Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung abgerechnet.
- Zusätzliche Aufwände, insbesondere für Anfahrt, Vor-Ort-Einsätze, Reisezeiten, Reisekosten, Material, Fremdkosten, Versand, Notfallbearbeitung, Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten oder gesondert angeforderte Zusatzleistungen, können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart ist oder dem Auftraggeber nach den Umständen erkennbar sein musste.
- Bei Dauerschuldverhältnissen oder wiederkehrenden Leistungen darf cybite Vergütungen anpassen, wenn sich maßgebliche Kostenfaktoren ändern, insbesondere Einkaufspreise, Lizenzkosten, Herstellerpreise, Personal-, Energie-, Hosting-, Kommunikations- oder Beschaffungskosten. cybite wird den Auftraggeber hierüber mit angemessener Frist in Textform informieren.
- Preisänderungen von Herstellern, Vorlieferanten oder Drittanbietern für Cloud-, Lizenz-, Plattform- oder vergleichbare Leistungen darf cybite an den Auftraggeber weitergeben, soweit die jeweilige Drittleistung Vertragsgrundlage ist und die Preisänderung nicht im Einflussbereich von cybite liegt.
7. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen von cybite sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. cybite kann im Einzelfall eine abweichende Zahlungsfrist, insbesondere 14 Tage, vereinbaren.
- Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto von cybite als erfolgt.
- Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ausgleicht.
- Im Verzugsfall ist cybite berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von cybite anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht darüber hinaus nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- cybite ist berechtigt, bei erkennbaren Bonitätsrisiken, wiederholtem Zahlungsverzug oder nachträglichem Eintritt von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers wesentlich in Frage stellen, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse, Sicherheitsleistung oder gesonderte Freigabe zu erbringen.
8. Leistungsverweigerung, Sperrung und Maßnahmen bei Zahlungsverzug
- Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 4 Wochen nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist in Verzug, ist cybite nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken, auszusetzen oder technisch zu sperren, soweit dies rechtlich und technisch zulässig sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers verhältnismäßig ist.
- Das gilt insbesondere auch für wiederkehrende Leistungen, Managed Services, Cloud-Leistungen, Lizenzleistungen, Administrationsleistungen und sonstige fortlaufende Leistungen.
- Soweit technisch oder rechtlich nicht anders möglich, kann im Rahmen einer berechtigten Sperrung auch der Zugriff des Auftraggebers auf einzelne Funktionen, Verwaltungsoberflächen, Systeme, Auswertungen, Synchronisationsprozesse oder sonstige Leistungsbestandteile eingeschränkt sein.
- Ergänzende Regelungen zu Support, Vorkasse, Bearbeitungsabläufen und leistungsbezogenen Einschränkungen ergeben sich - soweit einschlägig - aus den IT-Servicebedingungen.
- Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte von cybite, insbesondere auf außerordentliche Kündigung, Schadensersatz oder Leistungsverweigerung, bleiben unberührt.
9. Leistungsfristen, Termine und Leistungshindernisse
- Angaben zu Leistungszeiten, Lieferfristen, Bereitstellungsterminen oder Projektmeilensteinen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Einhaltung von Terminen durch cybite setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erbringt.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von cybite nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromversorgungsstörungen, Cyberangriffen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Lieferengpässen, Ausfällen von Vorlieferanten oder Drittplattformen, verlängern Leistungsfristen angemessen.
- Soweit cybite auf Leistungen, Verfügbarkeiten, Informationen, Schnittstellen oder Mitwirkung von Herstellern, Plattformbetreibern, Rechenzentren, Telekommunikationsanbietern oder sonstigen Dritten angewiesen ist, haftet cybite nicht für Verzögerungen, Einschränkungen oder Unmöglichkeiten, die aus deren Verantwortungsbereich stammen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass:
- Ansprechpartner und entscheidungsbefugte Personen benannt werden
- erforderliche Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge, Lizenzen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen
- von ihm bereitgestellte Daten, Inhalte, Systeme und Weisungen rechtmäßig sind
- die von ihm genutzten Systeme angemessen gesichert sind
- Benutzer-, Rollen- und Berechtigungskonzepte intern geordnet sind
- sichere Kennwörter, Schutzmaßnahmen und soweit angemessen Multi-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden
- eine dem Schutzbedarf der Daten und Systeme angemessene Datensicherung durch ihn selbst erfolgt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine Datensicherungsleistung von cybite geschuldet ist
- Einzelheiten zu Mitwirkungspflichten, Verantwortungsabgrenzung, administrativen Eingriffen, Datensicherung und sicherheitsrelevanten Mitwirkungspflichten ergeben sich ergänzend aus den IT-Servicebedingungen von cybite.
- Soweit der Auftraggeber selbst oder durch Dritte administrative Zugriffe auf Systeme ausübt oder Änderungen an Systemen, Berechtigungen, Konfigurationen, Schnittstellen oder Datenbeständen vornimmt, trägt er die Verantwortung für die daraus entstehenden Auswirkungen, soweit diese nicht von cybite verursacht wurden.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, darf cybite hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen und die Leistungserbringung angemessen verschieben oder aussetzen.
11. Besondere Bedingungen bei Drittprodukten, Cloud- und Resale-Leistungen
- Soweit cybite Leistungen im Zusammenhang mit Produkten oder Diensten Dritter erbringt, insbesondere Cloud-, SaaS-, Telekommunikations-, Backup-, Sicherheits-, Hosting- oder Plattformleistungen, kann cybite je nach Produktkonstellation als Wiederverkäufer, Abrechnungspartner, Einrichtungs- oder Supportpartner auftreten.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet cybite bei Drittprodukten nicht die eigenständige Herstellung oder den eigenständigen Betrieb der Drittleistung, sondern die jeweils vertraglich vereinbarte Beschaffungs-, Bereitstellungs-, Verwaltungs-, Support-, Einrichtungs- oder Betreuungsleistung.
- Verfügbarkeit, Funktionsumfang, technische Ausgestaltung, Kompatibilität, Preisstruktur, Lizenzmodell, Laufzeitmodell und Herstellersupport von Drittleistungen richten sich vorrangig nach den Vorgaben des jeweiligen Drittanbieters, soweit diese nicht wirksam abbedungen werden können.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Drittanbieter Leistungen ändern, einschränken, weiterentwickeln, einstellen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen können. cybite haftet nicht für Maßnahmen des Drittanbieters, die außerhalb des Einflussbereichs von cybite liegen.
- Soweit der Vertrag über ein Drittprodukt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter zustande kommt, beschränkt sich die Leistungspflicht von cybite auf die jeweils ausdrücklich vereinbarte Vermittlungs-, Verwaltungs- oder Supportleistung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für das jeweilige Produkt geltenden Hersteller-, Lizenz-, Nutzungs- und Compliance-Bedingungen zu beachten.
- Ergänzende Regelungen zu Managed Services, Cloud-Leistungen, Supportumfang und Verantwortungsabgrenzung ergeben sich - soweit einschlägig - aus den IT-Servicebedingungen.
12. Nutzungsrechte
- Soweit cybite dem Auftraggeber eigene Software, Skripte, Templates, Dokumentationen, Konzepte, Auswertungen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse überlässt, erhält der Auftraggeber - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen - ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.
- Nutzungsrechte gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
- An Standardsoftware, Cloud-Diensten, Plattformen oder sonstigen Produkten Dritter erhält der Auftraggeber ausschließlich diejenigen Rechte, die sich aus den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers ergeben.
- Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige über den vertraglich vorgesehenen Umfang hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung von cybite oder des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
13. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum von cybite.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und - soweit üblich oder wirtschaftlich sinnvoll - angemessen zu versichern.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist cybite berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften den Liefergegenstand herauszuverlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
14. Sachmängel bei Kauf- und Lieferleistungen
- Für Mängel an Hardware, Standardsoftware oder sonstigen Kaufgegenständen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist und soweit nicht produkt- oder herstellerbezogene Besonderheiten vorgehen.
- Der Auftraggeber hat gelieferte Gegenstände unverzüglich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer angemessenen Prüf- und Rügefrist, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Bei Mängeln ist cybite zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von cybite durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
- Die Mängelrechte entfallen, soweit Mängel oder Schäden beruhen auf:
- unsachgemäßer Nutzung
- Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- ungeeigneter Systemumgebung
- Verwendung entgegen Hersteller- oder Produktvorgaben
- fehlenden Updates, fehlender Wartung oder fehlender Datensicherung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
- Fremdhardware, Drittsoftware oder sonstigen Komponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von cybite
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kauf- und Lieferleistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt ergänzend § 18 dieser AGB.
15. Projektleistungen und Abnahme
- Soweit Leistungen als Projektleistungen, Migrationen, Installationen, Einführungen, Umstellungen oder sonstige werkähnliche Leistungen erbracht werden, gelten ergänzend die hierzu vereinbarten Leistungsbeschreibungen und die IT-Servicebedingungen von cybite.
- Die Abnahme, Abnahmewirkungen, Mängelanzeige und projektbezogenen Mitwirkungspflichten richten sich im Übrigen nach den IT-Servicebedingungen sowie den individuellen Vertragsunterlagen.
- Support-, Beratungs-, Betriebs-, Administrations-, Betreuungs-, Managed-Service- und ähnliche laufende Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, Dienstleistungen. In diesen Fällen schuldet cybite kein werkvertragliches Erfolgsversprechen.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Soweit cybite im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Der Auftraggeber bleibt - soweit nicht gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich anders geregelt - verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung in seinen Systemen, für seine Weisungen sowie für die von ihm veranlasste Nutzung von Daten, Inhalten und Benutzerkonten.
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Weitergehende Vertraulichkeitsregelungen, insbesondere aus gesonderten Geheimhaltungsvereinbarungen, bleiben unberührt.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit einzelner Leistungen ergibt sich aus Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung, Produktbedingungen oder IT-Servicebedingungen.
- Soweit für wiederkehrende Leistungen keine feste Laufzeit vereinbart wurde, sind diese mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
- Bei Drittprodukten, Cloud-Leistungen, Lizenzmodellen oder sonstigen Leistungen mit hersteller- oder plattformbedingten Mindestlaufzeiten, festen Abrechnungsperioden oder Verlängerungsmechanismen gelten ergänzend die jeweiligen produktbezogenen Bedingungen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund für cybite liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist fällige Zahlungen nicht leistet
- der Auftraggeber wiederholt gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt
- die Leistungserbringung aus rechtlichen, regulatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen unzumutbar wird
- Hersteller, Vorlieferanten oder Drittanbieter notwendige Leistungsgrundlagen endgültig einstellen und eine Fortsetzung wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist
18. Haftung
- cybite haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
- sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von cybite auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von cybite bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet cybite insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangene Einsparungen, vergebliche Aufwendungen, Reputationsschäden oder sonstige reine Vermögensschäden, soweit diese nicht auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen und dort typischerweise vorhersehbar waren.
- Soweit der Auftraggeber nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nach den IT-Servicebedingungen, für die ordnungsgemäße und ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich ist, ist eine Haftung von cybite für Datenverlust, Datenvernichtung, Datenbeschädigung oder eine unterbliebene Wiederherstellbarkeit von Daten ausgeschlossen, es sei denn, cybite hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es liegt ein Fall zwingender gesetzlicher Haftung vor.
- Die Einzelheiten der Verantwortungsabgrenzung für Datensicherung, administrative Eingriffe und Wiederherstellbarkeit richten sich ergänzend nach den IT-Servicebedingungen.
- Unabhängig davon haftet cybite bei Datenverlust außerhalb der Fälle des Absatzes 5 - außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung - nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
- cybite haftet nicht für Einschränkungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Inkompatibilitäten, Preisänderungen, Leistungsänderungen oder sonstige Nachteile, die auf Leistungen oder Vorgaben von Herstellern, Cloud-Anbietern, Plattformbetreibern, Telekommunikationsanbietern, Hosting-Providern oder sonstigen Dritten zurückzuführen sind und außerhalb des Einflussbereichs von cybite liegen.
- cybite haftet ferner nicht für Schäden, Störungen oder Datenverluste, die dadurch verursacht oder mitverursacht wurden, dass:
- der Auftraggeber oder Dritte administrative Eingriffe vorgenommen haben
- vom Auftraggeber bereitgestellte Systeme, Zugänge, Inhalte oder Daten fehlerhaft, unvollständig oder rechtswidrig waren
- Hersteller- oder Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten wurden
- keine ausreichenden Datensicherungen vorhanden waren
- Fremdhardware, Drittsoftware oder veraltete Systeme außerhalb des Herstellersupports eingesetzt wurden
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Organe von cybite.
19. Verjährung
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Dies gilt nicht für Ansprüche:
- wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
- wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
- sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher längerer Verjährung
- Für Ansprüche wegen Sachmängeln gilt ergänzend § 14 Abs. 5 dieser AGB.
20. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Ausfälle öffentlicher Netze oder Energieversorgung, Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse.
- Die betroffene Partei wird die andere Partei über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses in angemessener Weise informieren.
21. Form und Kommunikation
- Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, genügt für vertragliche Erklärungen die Textform, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- cybite ist berechtigt, vertragsbezogene Informationen, Rechnungen, Leistungsnachweise, Ankündigungen, Mahnungen und sonstige Erklärungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, zu übermitteln.
- Soweit in ergänzenden Vertragsunterlagen oder den IT-Servicebedingungen für bestimmte Anweisungen, Freigaben oder sicherheitsrelevante Maßnahmen besondere Kommunikations- oder Freigabewege vorgesehen sind, gehen diese für den jeweiligen Anwendungsfall vor.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm benannten Kommunikationswege funktionsfähig sind und Eingänge regelmäßig zur Kenntnis genommen werden.
22. Abtretung und Übertragung
- Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von cybite auf Dritte übertragen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
- cybite ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
- cybite ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, einzuschränken oder anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist und cybite dies nicht zu vertreten hat.
23. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist - soweit gesetzlich zulässig - Soest bzw. der für den Sitz von cybite zuständige Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt, soweit eine solche Ersetzung rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.